Hessen
Rolle des Berufswahlpasses/Einbindung in die Berufsorientierungsaktivitäten in Hessen
Der flächendeckende Einsatz des Berufswahlpasses (BWP) an allen hessischen Schulen ist Teil der landesweiten Strategie OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf).
Schon seit 2009 erhalten alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule und seit 2010 auch an Förderschulen den BWP in der Jahrgangsstufe 7. 2009-2014 wurden die Berufswahlpässe für die Bildungsgänge Haupt- und Realschule aus den ESF-Mitteln des Hessischen Wirtschaftsministeriums finanziert.
Der Berufswahlpass begleitet die Jugendlichen auf dem Weg der schulischen Berufsorientierung bis in die Berufs- und Arbeitswelt. Er dokumentiert die Kompetenzen und Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler und unterstützt ihren individuellen Berufswahlprozess.
Im Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen aus dem Jahr 2015 wurden die Vorgaben unter Einbeziehung des gymnasialen Bildungsgangs konkretisiert. So sind z.B. alle allgemeinbildenden Schulen zur Erstellung eines fächerübergreifenden Curriculums zur Beruflichen Orientierung verpflichtet, das im Schulprogramm zu verankern ist. Im Rahmen der Novellierung des Erlasses wurde diese Aufgabe – ebenso wie der Einsatz des Berufswahlpasses auch dem gymnasialen Bildungsgang (ab Jahrgangsstufe 8) übertragen. In der seit Juli 2018 gültigen Verordnung zur Beruflichen Orientierung (VOBO) werden diese Vorgaben fortgeführt.
Ab 2015 wird die Finanzierung des Berufswahlpasses für alle Schülerinnen und Schüler vom Hessischen Kultusministerium (aus Landesmitteln) übernommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner zum Einsatz des Berufswahlpasses in Hessen:
Hessisches Kultusministerium
Daniel Fichtenkamm
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 3680
E-Mail: Daniel.Fichtenkamm@kultus.hessen.de
Hinweis zum Bestellverfahren für Privatschulen
Seit dem 04. Juni 2018 verlegt die Schüthedruck Verlags GmbH den Berufswahlpass.
Ihre Bestellvarianten:
- Bezug zum Sammelbestelltermin
Jedes Jahr gibt es zwei Sammelbestelltermine: Für den Sommerdruck ist das der 15. Mai und für den Winterdruck der 15. November.
Bestellungen, die bis zum 15. Mai 2025 eingehen, werden zu Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 geliefert.
Bei Bestellungen, die bis zum 15. November 2025 eingehen, erhalten Sie die Lieferung Ende Januar/Anfang Februar 2026.
Für diese Sammelbestellung gelten Vorteilspreise. - Sofortbestellung
Sie können unabhängig vom Sammelbestelltermin Berufswahlpässe jederzeit beziehen, wenn diese vorrätig sind.
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